Führerscheinklassen

Klasse B, Auto.

Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen, inklusiv Fahrer.

Mindestalter: ab 17 Jahren (begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren

Klasse BE, Anhänger

Autos aus Klasse B und Anhänger über 750kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: ab 17 Jahren (begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren

Klasse A, Motorrad

Krafträder mit über 45 km/h und mehr als 50 ccm

Mindestalter:  - 20 Jahre bei 2jährigem Vorbesitz von Klasse A2

                       - 24 Jahre bei Direkteinstieg

Diese Klasse schließt A1, A2 und AM mit ein

Klasse A2 (A beschränkt), Krafträder

Kraft­räder mit einer Motorleistung bis 35 kW

Mindestalter: 18 Jahre

Diese Klasse schließt den Führerschein A1 und AM ein

(Nach zweijährigem Besitz dieser Klasse genügt eine praktische Prüfung zum Aufstieg in Klasse A)

Klasse A1, Leichtkraftrad, "125er"

Kraft­rä­dermit einer Motorleistung bis 11 kW und einem Hubraum von max. 125 ccm

Mindestalter: ab 16 Jahren

Schließt die Klasse AM mit ein

Klasse AM, Kleinkraftrad oder Kleinkraftroller

zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h

Mindestalter: 15 Jahre

Mofa

Krafträder bis 50 ccm Hubraum. Maximale Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

Mindestalter: 15 Jahre

(Wer vor dem 01. April 1965 ge­boren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüf­be­schei­nigung fahr­en. Hat man eine Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, darf man auch Mofa fahren)

Für Fragen zu drei- oder mehrrädigen Fahrzeugen, Fahrzeugkombinationen oder bestimmten Kraftfahrzeugen bitte einfach persönlich nachfragen ☺